Der Staat hilft ihnen bei der Renovierung!

Haben Sie gewusst, dass Sie die Arbeitskosten für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen können?

Clever sparen - gewusst wie. Um bis zu 1.200 € im Jahr können Sie die Einkommenssteuer reduzieren.

Damit die Leistung absetzbar ist, müssen allerdings einige Formalien beachtet werden: Sie benötigen eine Rechnung mit separat ausgewiesener MWSt.. Außerdem müssen die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden. Abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht das Material. Laut Gesetz darf der Kunde bis zu 6.000 € (davon max. 20%) im Jahr an Arbeitskosten für Instandhaltung an Wohnung oder Haus steuerlich geltend machen. Wichtig ist das die Rechnung überwiesen wird, damit ein Beleg für das Finanzamt existiert. Eine Barzahlung geht also in diesem Fall nicht.